Gebäudereinigung bei Taubenbefall
Oft bleibt es erstmal unbemerkt, denn eine kleine Öffnung im Mauerwerk oder Fenster reicht als Eingang. Aber nicht jeder Untermieter in der Immobilie ist willkommen, sondern bringt Ihnen Ärger mit ins Haus.
Ein Beispiel hierfür können verwilderte Tauben sein, die Ihnen durch die im Kot enthaltene Salpetersäure starke Verätzungen am Mauerwerk, Metallwerkstoffen oder auch an Holzoberflächen bescheren.
Des weiteren wird auch durch das Einbringen von Nistmaterial nicht nur den Marktwert Ihrer Immobilie gesenkt, sondern auch noch eine gesundheitliche Gefahr dargestellt.
Nach einer vermehrten Taubenbesiedlung in der Nähe Ihrer Immobilie sollten Sie auch Ihre Immobilie durch ein geeignetes Taubenvergrämungssystem vorzeitig schützen.
Hier bieten wir mehrere Systeme an, je nach Anforderung und Effektivität.
Taubenspikes
Durch kleben geeigneter Taubenspikes an flachen oder abgerundeten Flächen wie Dachrinnen oder Mauerwerken, können wir Pausen- und Ruheplätze schützen sowie verstopften Dachrinnen und Fassadenschäden vorbeugen.
Taubenabwehrnetze
Hier werden die Immobilienteile, die nicht durch andere Systeme zu schützen sind, komplett mit Netzen eingepackt. Hier wird der Zugang komplett unmöglich gemacht.
Abschreckende Systeme
Hier werden abschreckende Gegenstände, wie andere Vögel, aufgestellt um die Tauben abzuschrecken. Dieses System ist aber nicht immer erfolgreich.
Es ist schon zu spät?
Was ist zu beachten, wenn es schon zu spät ist? Denn hier verbergen sich viele Gefahren und Krankheitserreger im Kot.
Egal ob frischer oder alter Taubenkot- die Mikroorganismen die hier enthalten sind, können nicht nur gefährliche Darmkrankheiten auslösen, sondern auch Lungenkrankheiten wie Ornithose (Zoonose). Diese Krankheit ist in Deutschland meldepflichtig und wird durch Vögel übertragen.
Des Weiteren können auch Parasiten, als Begleiter der Tauben, Ihre Immobilie befallen haben und eine Gefahr darstellen wie z. B. die Taubenzecke (Argas Reflexus).
Um hier eine Taubenkotbeseitigung durchzuführen, sollte nach den Richtlinien gemäß BGI 892 vorgegangen werden.
Folgende Eckpunkte sollten unbedingt eingehalten werden:
- Entsprechende Abschottung des kontaminierten Bereiches und schützen angrenzender Bereiche
- Einrichten eines Schleusenbereiches
- Vorherige Desinfektion und Schädlingsbekämpfung
- Einhaltung des Arbeitsschutzes mit der entsprechenden Schutzkleidung und Atemschutz
- Manuelle oder maschinelle staubfreie Entfernung des kontaminierten Material
- Fachgerechte Entsorgung nach Biostoffverordnung
- Abschließende Schädlingsbekämpfung
- Dekontamination durch desinfizierende Reinigung
- Schäden am Gebäude durch Salpetersäure zu beheben
- Anschließende Taubenabwehrsysteme anbringen
Wir hoffen das Sie von diesem Problem verschont bleiben, aber sollte es doch so sein, dass Sie unsere Beratung benötigen: Hier können Sie uns finden, wir sind für Sie da.