Asbestsanierung

Tipps zur Entkernung von Gebäuden mit Asbest

Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das in der Vergangenheit in vielen Gebäuden verwendet wurde, weil es zum Beispiel schwer entflammbar ist. Doch bereits seit Mitte der 1990er Jahre ist Asbest in Deutschland verboten, an vielen Stellen wurde die Entkernung von Gebäuden mit Asbest in Angriff genommen. Denn das Mineral ist giftig und kann zu schweren Gesundheitsschäden wie Krebs, Lungenfibrose und Asbestose führen

Bei der Entkernung von Gebäuden mit Asbest ist daher besondere Vorsicht geboten. Um die Gesundheit der Bewohner, Arbeiter und der Öffentlichkeit zu schützen, müssen Sie besondere Sicherheitsmaßnahmen einhalten:

  • Planung: Vor Beginn der Arbeiten muss ein Asbestsanierungsplan erstellt werden. Der Plan muss die Art und Menge des Asbests, die zu entfernen ist, sowie die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen festlegen. Sprechen Sie dazu mit einem Fachunternehmen.
  • Begrenzung der Exposition: Die Exposition der Bewohner, Arbeiter und der Öffentlichkeit gegenüber Asbest muss so weit wie möglich begrenzt werden. Dies kann durch die Verwendung entsprechend zugelassener Geräte zur Luftfilterung bis hin zu speziell geprüften Werkzeugen nach dem aktuellen Stand der Technik, zugelassenen emissionsarmen Verfahren, Absperrungen, Atemschutzmasken und anderen Schutzausrüstungen wie Personen- und Materialschleusen erreicht werden.
  • Entsorgung: Asbesthaltige Abfälle müssen sachgerecht verpackt und entsorgt werden. Dies kann durch einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen.

Wichtige Maßnahmen bei der Entkernung von Gebäuden mit Asbest

  • Die Arbeiten dürfen nur von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, der über die erforderliche Qualifikation und Erfahrung verfügt. Wir bei Ruthemeyer Schadstoffsanierung und Instandhaltung GmbH sind beispielsweise nach den Vorgaben der technischen Regeln für Gefahrstoffe ausgebildet: TRGS 519 Umgang mit asbesthaltigen Materialien, 521 Umgang mit Künstlichen Mineralfasern älter als 2005, 524 Umgang in kontaminierten Bereichen sowie Gebäudeschadstoffe.
  • Benachrichtigen der zuständigen Behörden: In Deutschland ist die Entkernung von Gebäuden mit Asbest anzeigepflichtig, die Anzeige muss vom ausführenden Unternehmen durchgeführt werden. Lassen Sie sich vorab die entsprechende Zulassung des Unternehmens sowie den Sachkundenachweis des verantwortlichen vor Ort zeigen.
  • Das Gebäude muss vor Beginn der Arbeiten abgesperrt werden, um den Zugang für Unbefugte zu verhindern.
  • Die Arbeiter müssen geeignete Schutzausrüstung tragen, wie beispielsweise Atemschutzmasken, Schutzbrillen, Schutzkleidung und Handschuhe.
  • Asbesthaltige Materialien dürfen nur mit geeigneten Werkzeugen und Verfahren entfernt werden.
  • Asbesthaltige Abfälle müssen in dichten Behältern gesammelt und von einem zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb entsorgt werden.

Werden diese Vorgaben nicht berücksichtigt, gehen Sie hohe Risiken bei der Entkernung von Gebäuden mit Asbest ein. Darunter

  • ein erhöhtes Risiko von Gesundheitsschäden für Bewohner, Arbeiter und Öffentlichkeit,
  • die Verschmutzung der Umwelt und
  • hohe Kosten für die Sanierung

Unser Fazit: Die Entkernung von Gebäuden mit Asbest ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die nur von einem zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt werden sollte. Bei der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen können Sie aber die Risiken für die Gesundheit und die Umwelt minimieren.